Merkblatt für die Baueinreichung
Nachstehende Unterlagen sind für die Erlangung einer Baubewilligung der Behörde vorzulegen:
Einzureichende Unterlagen | Hinweise |
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1. Bauansuchen | Falls der Antrag von einem Bevollmächtigten unterfertigt ist, ist eine Vollmacht vorzulegen. Die Vollmacht ist gesondert zu vergebühren (€ 14,30). |
2. Eigentumsnachweise | Der Eigentumsnachweis (Grundbuchsauszug nicht älter als 6 Monate) ist beim Bezirksgericht- Grundbuch, Vermessungsamt oder Gemeindeamt erhältlich. |
3. Beleg über die Zustimmung des Grundeigentümers bzw Miteigentümers | Beizubringen, wenn der Bauwerber nicht auch Grundeigentümer (Alleineigentümer) ist. Die Zustimmung der Miteigentümer ist jedoch nicht erforderlich, wenn es sich um Vorhaben innerhalb einer selbständigen Wohnung oder sonstigen selbständigen Räumlichkeit im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes handelt. |
4. Beleg über die Zustimmung des Superädifikatseigentümers | Muss nur bei Bauführungen an einem Superädifikat beigebracht werden, welches nicht im Eigentum des Bauwerbers steht. |
5. Anrainerverzeichnis (im Bauansuchenformular auszufüllen) |
Das Verzeichnis der Anrainer ist bezogen auf die angrenzenden oder durch eine Verkehrsfläche getrennten Grundstücke zu erstellen. Die Anrainer sind beim Vermessungsamt zu erheben. |
6. Verzeichnis der Beteiligten (im Bauansuchenformular auszufüllen) |
In das Verzeichnis der Beteiligten sind jene Servitutsberechtigte aufzunehmen, welchen nachstehende Leitungsrechte zukommen: a) elektrische Leitungsanlagen b) Mineralölfernleitungsanlagen c) Fernmeldeanlagen d) Gasleitungen e) Wasserleitungen f) Abwasserleitungen |
7. Baubeschreibung techn. Bericht (2-fach) |
Die Baubeschreibung hat zu enthalten: a) die Erläuterung des Vorhabens, b) die Größe des Grundstückes, auf dem das Vorhaben errichtet werden soll, c) die Größe der bebauten Fläche, d) die Größe des umbauten Raumes, e) die Nettogeschoßflächendichte (das Verhältnis der Größe der Geschoßflächen von Außenmauer zu Außenmauer, gemessen zu der gemäß lit. b angegebenen Quadratmeterzahl), f) Angaben für die Ermittlung der Abstandsflächen, g) Angaben über den energiesparenden Wärme- schutz im Sinne des § 11 der KBV h) Berechnung der Energiekennzahl (durchschnittlicher Heizwärmebedarf von Gebäuden) |
8. Lageplan, Maßstab 1:500 (2-fach) |
Der Lageplan hat folgende Angaben zu enthalten: a) die Nordrichtung, b) den Maßstab, c) die Grenzen des Grundstückes, auf dem das Vor- haben ausgeführt werden soll, und die Ansätze der Grenzen der unmittelbar angrenzenden Grund- stücke, d) die Nummern der Grundstücke nach lit. c samt Angaben der Katastralgemeinde, bei Straßen ist neben der Grundstücksnummer auch deren Bezeichnung anzuführen, e) vorhandene bauliche Anlagen auf den Grund- stücken nach lit. c , wobei bei bestehenden Ge- bäuden, die auf demselben Grundstück liegen, auch die Abstandsflächen (§ 5 der KBV) dieser bestehenden Gebäuden darzustellen sind, f) der Standort des Vorhabens mit Maßangaben, g) die Angabe der Höhe des Erdgeschoßfußbodens, h) die Darstellung der Anlagen für die Wasserver- sorgung und Abwasserbeseitigung, i) die Verbindung zu einer öffentl. Fahrstraße, j) die Anordnung vorgesehener Grünanlagen, Kinderspielplätze und Stellplätze für KFZ, k) die Darstellung der Abstandsflächen gemäß § 5 der KBV |
9. Baupläne, Maßstab 1: 100 (2-fach) |
Diese haben die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit den erforderlichen Maßangaben zu enthalten (auch Darstellung des Urgeländes und des projektierten Geländes sowie des Geländes der an- grenzenden Grundstücke) |
10. Nachweis über Wasserversorgung | Tiefbauamt -Wasserwerk Bei Privatbrunnen ist beizubringen: a) ein bakteriologischer Befund b) ein chemischer Befund c) eine Bestätigung über die Ergiebigkeit des Brunnens |
11. Nachweis über Abwasserbeseitigung | Tiefbauamt-Wasserwerk wasserrechtliche Bewilligung (BH) |