Allgemeine Informationen
Wahlberechtigte haben ihr Wahlrecht grundsätzlich dort auszuüben, wo sie ihren Hauptwohnsitz haben.
Mit der Wahlkarte können WählerInnen auch ortsunabhängig ihre Stimme entsprechend abgeben!
Sie wollen ihre Stimme bei der nächsten Wahl mit Hilfe der Wahlkarte geltend machen?
Dann können Sie diese gerne online oder am Gemeindeamt beantragen!